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Studienfinanzierung

Wir von der Studienfinanzierung helfen dir bei all deinen Fragen rund um‘s Thema: „Wie finanziere ich mir meinen Lebensunterhalt neben dem Studium“. Wenn du also nicht weißt welche Finanzierungsmöglichkeiten es während deines Studiums gibt, klären wir dich auf!

Welche Studienkredite oder Darlehen gibt es? Unter welchen Konditionen kann ich einen Kredit/Darlehen erhalten? Wie hoch sind die Zinsen, oder gibt es überhaupt welche? Bin ich BAföG berechtigt und wie viel darf ich neben meiner BAföG Förderung überhaupt noch dazu verdienen?

Habt ihr euch diese Fragen schon einmal gestellt? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für euch! Gerne versuchen wir euch bei euren Problemen individuell zu beraten und weiterzuhelfen, also zögert nicht uns zu kontaktieren!

Kawtar

Häufig gestellte Fragen

1.

Wie viel darf ich neben meiner BAföG Förderung noch dazu verdienen?

Du darfst die Grenze von 5.400€ im Jahr, die du dir neben deiner BAföG Förderung dazu verdienst, nicht überschreiten. Dabei ist egal ob du zwölf Monate lang 450 € monatlich verdienst, oder in den Semesterferien z. B. vier Monate je 1.350 € verdienst. Wenn du allerdings als Werkstudent 20 Stunden die Woche arbeitest ist dieser Fall nicht mehr gegeben und dein Verdienst wird dir angerechnet. Das bedeutet das deine BAföG Förderung geringer ausfällt. Verdienst du mehr als 850 € im Monat, wird dein BAföG dann komplett gestrichen.

2.

Was muss ich als Werkstudent beachten?

Willst du als Student dauerhaft neben deinem Vollzeit-Studium jobben, ist diese Tätigkeit nur dann sozialversicherungsfrei (Werkstudentenprivileg), wenn dein Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewertet wird das durch die 20-Stunden-Regel. Achte also darauf das du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Überschreitest du diese Grenze wirst du dann wie ein regulärer Arbeitnehmer/in sozialversicherungspflichtig. Es gibt aber auch Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel. Arbeitest du während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien), überwiegend während der Abend- und Nachtstunden oder am Wochenende, und zwar nicht länger als insgesamt 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von zwölf Monaten (nicht während eines Kalenderjahres). Die Voraussetzung dabei bleibt, dass das Studium gegenüber dem Job im Vordergrund steht. Dabei entscheidet allerdings nur deine Krankenkasse, ob diese Ausnahme gilt.

3.

Wie bin ich während des Studiums versichert?

Du kannst dich als Studienanfänger gesetzlich oder privat krankenversichern lassen. Diese Entscheidung lässt sich während des Studiums allerdings nicht mehr ändern. Bist du noch unter 25 lässt du dich/bleibst du am besten gesetzlich Krankenversichert. Dort bist du dann bis zum 25. Lebensjahr kostenlos über deine Eltern versichert. Danach liegt der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei durchschnittlich rund 109 Euro im Monat für Kinderlose. Ab dem 30. Geburtstag wird es jedoch deutlich teurer. Gehst du neben deinem Studium noch einer Nebentätigkeit nach achte darauf wie viel du verdienst.
Die Familienversicherung über die Eltern bleibt nur bestehen bei einem monatlichen Einkommen von maximal 455€.

4.

Welche Formulare benötige ich und wohin schicke ich meinen BAföG Antrag?

Du brauchst folgende Formulare:

• Formblatt 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung.

• Ggf. Formblatt 04 – Kinder der auszubildenden Person

• Formblatt 02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG ausgefüllt ([Bescheinigung] nach § 9 BAföG)

• Formblatt 03 - Einkommenserklärung (Für jeweils beide Elternteile)

• Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung von Ihrer Ausbildungsstätte nach § 48 BAföG (Ab 5. Semester)

• Ggf. Formblatt 06 - Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)

• Ggf. Formblatt 07 - Aktualisierung des Einkommens

• Ggf. Formblatt 08 - Antrag auf Vorausleistung

Alle Antragsformulare findest du unter: https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php

Bist du eingeschriebener Student an der Hochschule Niederrhein, dann schickst du deinen BAföG Antrag an:


BAföG Amt Düsseldorf für Hochschulen (Studierendenwerk Düsseldorf)
Universitätsstraße 1,
Gebäude 21.12 Ebene 01,
40225 Düsseldorf

5.

Wann muss ich einen neuen BAföG Antrag stellen?

Du musst deinen BAföG Antrag nicht für jedes Semester einreichen sondern nur einmal im Jahr. Das bedeutet püntklich zum September sollte dein BAföG Antrag, am besten komplett, beim Studierendenwerk eingegangen sein. Ist dein Antrag (zumindest Formblatt 1) im September eingegangen, erhälst du ab da eine Nachzahlung, egal wie lange die Bearbeitung noch dauert oder ob du noch fehlende Unterlagen nachreichen musst.

6.

Welche Studienfinanzierungsmöglichkeiten gibt es neben der BAföG Förderung sonst noch?

• Das Daka Darlehen

Das Daka-Darlehen ist ein zinsfreies Darlehen, wobei lediglich 5% der Darlehenssumme als Verwaltungskosten einbehalten werden. Du kannst ein Studentendarlehen von bis zu 12.000€ erhalten und zwölf Monate nach dem Erhalt deiner letzten Auszahlung, fängt dann deine Rückzahlung an. Außerdem benötigst du jemanden, also z. B. ein Elternteil, der im Notfall für dich bürgen kann. Derjenige müsste um die 1400€ im Monat verdienen um als Bürge akzeptiert zu werden.


• KFW Studienkredit

Der KFW Studienkredit ist ein verzinster Kredit den du egal unter welchen Umständen erhalten kannst. Die einzige Vorraussetzung ist das du an einer Deutschen Hochschule immatrikuliert und zwischen 18 - 44 Jahre alt bist. Beim KFW Kredit kannst du bis zu 650€ im Monat erhalten. Nach der letzten Auszahlung kommst du in die Karrenzphase und dir wird ein Tilgungsplan zugeschickt. Diesen kannst du allerdings auch auf deine individuellen Ansprüche anpassen lassen. Die monatliche Mindestsumme die du zurückzahlen musst sind 50 €. Laut Angabe der Website benötigt die KFW in der Regel 14 Tage um deinen Antrag zu Bearbeiten.

7.

Was muss ich bei einem Fachrichtungswechsel beachten um weiterhin BAföG beziehen zu können?

Bei einem Fachrichtungswechsel ist zu beachten das du drei Semester Zeit hast dir zu Überlegen ob du zufrieden mit deinem Studiengang bist. Dann solltest du dem Studierendenwerk das für dich zuständig ist schriftlicher Form mitteilen, dass du einen Fachrichtungswechsel beantragst, denn du benötigst einen „wichtigen Grund“. Die zwei häufigsten Gründe wären z. B. Schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel oder, Mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung. Erkläre einfach deine jetzige Situation, z. B. das dir das Fach nicht liegt und du gemerkt hast das du dich für einen anderen Bereich brennender interessierst. Reiche dazu noch einen neuen BAföG Antrag ein.

8.

Bin ich über 30 noch dazu noch berechtigt eine BAföG Förderung zu erhalten?

Bist du in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben und wirst mitten im Studium 30, hört die Förderung nicht einfach auf solange du dich noch in der Regelstudienzeit befindest. Fängst du mit 30 allerdings einen Bachelorstudiengang an gelten andere Regelungen. Falls du zuvor schon eine Ausbildung/Studium abgeschlossen hast sind deine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig und du kannst bei individueller Prüfung Elternunabhängiges BAföG erhalten. Dazu musst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen (Formblatt 8) wobei u.a. geprüft wird ob deine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind. Hast du fünf Jahre zwischen deinem 18. Geburtstag und dem Beginn des Studiums gearbeitet bist du ebenfalls berechtigt. Bist du über 30 und fängst einen Masterstudiengang an, hast du dabei keine Probleme.

9.

Was sind die Voraussetzungen für eine elternunabhängige BAföG Förderung?

• Wenn du nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit mit einem bestimmten Mindesteinkommen Förderung für ein Studium/schulische Ausbildung beantragst.
• Wenn du BAföG für ein Studium/schulische Ausbildung beantragst, nachdem du nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig warst (und während der Erwerbstätigkeit ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt hast); zusammen mit der Ausbildung musst du auf mindestens sechs Jahre kommen. Auch ein Bachelorstudium gilt als Berufsausbildung.
• Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg.
• Wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt bist und weitere Bedingungen erfüllt sind.
• Wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
• Wenn du Vollwaise bist.

Beratungsangebot des Studierendenwerks

Auch unser Studierendenwerk bietet Beratung zum Thema Studienfinanzierung an. Folge dazu diesem Link.

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