-->
Mietberatung

Liebe Studierende,

falls ihr Probleme rund ums Thema Miete habt, meldet euch gerne bei mir. Ob bei Ärger mit dem Vermieter bei Ein- oder Auszug, ob Nebenkostenabrechnung oder WG-Recht – in der Regel kann ich euch schon mal mit einer ersten Einschätzung weiterhelfen. Und wenn es nicht weitergeht, kann ich euch zumindest weitervermitteln, denn leider lässt es sich bei Mietstreitigkeiten selten mit einem klaren "ja" oder "nein" beantworten.

Christopher

Häufig gestellte Fragen

1.

Ist meine Nebenkostenabrechnung korrekt?

Wenn ihr diese Frage googelt werdet ihr etwas lesen wie "81% aller NKA falsch" und "Wir überprüfen ihre NKA, Bezahlung nur bei Erfolg."

Von solchen Angeboten würde ich eher abraten. Formal mag diese Fehlerquote hinkommen, so dass sich fast immer ein Centbetrag findet. Wenn euch eure NKA fehlerhaft vorkommt werfe ich gerne einen Blick drauf. Meistens liegt der Fehler in der Anwendung der korrekten Schlüssel, aber auch hier kann man nicht sagen: "Dieser" Schlüssel ist "der Richtige." Entscheidend sind oft Mietvertrag oder Vorjahreszeitraum.

2.

Bis wann muss mein Vermieter die Kaution überweisen?

Dem Vermieter wird von den Gerichten eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt, auch weil viele Nebenkosten/ Rechnungen zum Zeitpunkt des Auszuges oft noch nicht vorliegen. In der Regel wird eine Frist von 3 bis maximal 6 Monaten zur Prüfung möglicher Forderungen noch als angemessen angesehen. Es gibt aber auch Vermieter die das Ganze bis auf ein Jahr ausreizen.

3.

Bis zu welcher Höhe darf ein Vermieter die Miete erhöhen?

Mit Begründung um bis zu 20% in 3 Jahren (15% bei Regionen mit Mietpreisbremse) im zeitlichen Abstand von 15 Monaten.

Aber: Kommen Sanierungs-, Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen hinzu, kann es schon wieder anders aussehen.

4.

Was passiert wenn ein Mieter aus einem gemeinsamen Mietverhältnis aussteigt? (Z.B. WG, Partnerschaft...)

Mehrere Mieter, die gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, haften auch gemeinsam. Deshalb machen Vermieter das auch so gerne. Dies bedeutet aber auch, dass der Vermieter, zur Beendigung eines Mietverhältnisses (auch wenn die Kündigung sich auf einen einzelnen Mieter bezieht), allen Mietern kündigen muss.

5.

Welche Schönheitsreparaturen muss ich bei Auszug durchführen?

Jeder hat es schon mal gehört, "Fristen im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen sind unzulässig"... Stimmt, die starren Fristen (alle 2 Jahre die Küche, alle 4 Jahre...) wurden gekippt. Ansonsten müssen Schönheitsreparaturen weiterhin durchgeführt werden, aber nach Bedarf. Sprich: wenn notwendig. Welche diese sind, in welcher Qualität, bis zu welcher Höhe... all dies würde hier den Rahmen sprengen. Schreibt mich gerne an und wir vereinbaren einen Beratungstermin.

Häufig gestellte Fragen

Heading 1

Heading 2

Heading 3

Heading 4

Heading 5
Heading 6

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur.

Block quote

Ordered list

  1. Item 1
  2. Item 2
  3. Item 3

Unordered list

  • Item A
  • Item B
  • Item C

Text link

Bold text

Emphasis

Superscript

Subscript

Noch Fragen?

Für alles weitere schreib einfach eine E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung Deines Anliegens und einem aussagekräftigen Betreff an christopher.dahlen@asta.hn

An dieser Seite wird noch gearbeitet

Besuche uns nächste Woche noch einmal!